Details zu AG 16 (AGG Nr. 16 - Telekommunikation und Informationssicherheit)
Die Verwendung von Allgemeinen Genehmigungen (AGG) ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen/Bedingungen möglich; nutzen Sie eine Allgemeine Genehmigung, obwohl deren Voraussetzungen in Wahrheit nicht vorliegen, begehen Sie eine ungenehmigte Ausfuhr! Bitte beachten Sie die folgenden Punkte.
- Anmeldung beim BAFA mittels des ELAN-K2 System zu der jeweiligen AGG.
- Einige AGGen sind mit einer Meldeauflage versehen.
- Lieferungen in eine Freizone oder ein Freilager sind ausgeschlossen (es sei denn, die Güter werden in der Freizone oder im Freilager nur in Empfang genommen und nachweislich an den in der Ausfuhranmeldung angegebenen Empfänger im Bestimmungsland weitertransportiert oder wenn eine Wiederausfuhr aus der Freizone oder dem Freilager nachweislich nach den exportkontrollrechtlichen Vorschriften des Empfangsstaates kontrolliert wird).
- Keine Nutzung bei Kenntnis über mögliche Verwendung der Güter im Sinne des Art. 4 Abs. 1 oder Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2021/821.
- Daneben sind weitere Ausschlusstatbestände zu berücksichtigen.
- Sofern nationale als auch folgende Allgemeine Genehmigungen der Union (Nr. EU001, Nr. EU002, Nr. EU003, Nr. EU004, Nr. EU005, Nr. EU006, Nr. EU0007) anwendbar sind, müssen die AGGen der Union verwendet werden. Ein Wahlrecht besteht lediglich zwischen der AGG Nr. 16 und der AGG Nr. EU008.
HINWEIS/Besonderheit: Die Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union genießen grundsätzlich Vorrang vor den nationalen Allgemeinen Genehmigungen des BAFA. Im Anwendungsbereich der AGG Nr. EU008 kann alternativ die nationale Allgemeine Genehmigung Nr. 16 genutzt werden, sofern deren Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. ACHTUNG! Für Güter nach Nr. 4.3 d (Listenpositionen 5A002a, 5D002a1, 5D002c1 und 5D002b) sind folgende Länder nicht zugelassen: Angola, Äthiopien, Burundi, Mosambik, Nigeria, Tansania und Uganda.
Um sicher zu gehen, dass Sie die AGG wirklich verwenden können, machen Sie sich mit der jeweiligen AGG vertraut. Klicken Sie hierzu auf folgende(n) Link(s): AG 16 (AGG Nr. 16 - Telekommunikation und Informationssicherheit)