Allgemeine Meldedaten

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Kontakt zum BAFA

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern per E-Mail oder telefonisch.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), +49 (0)6196 908-1003 oder schreiben Sie eine E-Mail.

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Wer muss dieses Formular ausfüllen?

Eine Jahresmeldung ist ab sofort nur noch für KWK-Anlagen über 50 kWel bis 2 MWel und einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2009 abzugeben.

Für kleinere KWK-Anlagen ist die Meldepflicht entfallen. Die Besonderheiten der Meldepflichten bei Anlagen über 2 MWel entnehmen Sie bitte der entsprechenden Anlagenrubrik.

Angaben zur Anlage